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Zahnersatz Kosten: Was zahlt die Kasse wirklich?

Wenn die Kasse nur einen Bruchteil zahlt

Bei einer Krone für 1.200 Euro beträgt der Eigenanteil 961 Euro, denn die Zahnersatz Kosten deckt die Kasse nur zu 60 Prozent ab.

Das Wichtigste in Kürze

  • check Zahnersatz Kosten reichen von 300 Euro für eine Metallkrone bis 3.500 Euro für ein Implantat mit Krone.
  • check Die Krankenkasse zahlt einen festen Zuschuss, der sich am Befund orientiert und 60 Prozent der Standardlösung abdeckt.
  • check Der Eigenanteil für eine Vollkeramikkrone liegt bei 961 Euro. Mit einem 90-Prozent-Tarif sinkt er auf 96 Euro.
  • check Wer sein Bonusheft über zehn Jahre führt, erhöht den Kassenzuschuss von 60 auf 75 Prozent.
  • check Vor jeder Behandlung ist ein Kostenvoranschlag Pflicht. Holen Sie zwei bis drei Angebote ein.
Zahnersatz Kosten: Was zahlt die Kasse wirklich?
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Inhaltsverzeichnis

1. Warum ist Zahnersatz so teuer?

Zahnersatz Kosten überraschen die meisten Patienten. Allein die Zahnersatz Kosten 1 Zahn reichen von 300 Euro für eine einfache Metallkrone bis 3.500 Euro für ein Implantat mit Krone. Eine Vollkeramikkrone kostet zwischen 800 und 1.600 Euro, eine dreigliedrige Zahnbrücke zwischen 1.300 und 2.500 Euro. Und das sind bereits die typischen Spannen, nicht die Ausreisser nach oben.

Die große Preisspanne hat mehrere Ursachen. Beim zahnärztlichen Honorar richtet sich die Höhe nach dem Steigerungsfaktor der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Der Regelsatz liegt bei Faktor 2,3, möglich sind aber Steigerungen bis Faktor 3,5. Darüber hinaus ist eine höhere Abrechnung nur mit gesonderter schriftlicher Vereinbarung erlaubt. Das zahnärztliche Honorar für eine Vollkrone liegt laut GOZ beispielsweise bei 217 bis 330 Euro, je nach Steigerungsfaktor. Material- und Laborkosten kommen jeweils noch dazu.

Neben dem Honorar bestimmen Material und Herstellungsort den Preis. Eine einfache Metallkrone kostet 300 bis 600 Euro. Wählen Sie stattdessen Metallkeramik, steigt der Preis auf 600 bis 1.000 Euro. Vollkeramik oder Zirkon bringen die höchste Ästhetik, aber auch die höchsten Kosten. Ähnlich bei Prothesen: Eine Teilprothese liegt bei 800 bis 1.200 Euro, eine Vollprothese pro Kiefer bei 900 bis 1.600 Euro. Wer eine Teleskopprothese auf eigenen Zähnen benötigt, zahlt 2.500 bis 5.000 Euro.

Ist der Zahnersatz zu teuer was tun? Der entscheidende Punkt: Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur einen befundbezogenen Festzuschuss, der sich an der günstigsten Standardlösung orientiert. Wer hochwertigen Zahnersatz wählt, trägt die Differenz selbst. Diesen Eigenanteil können Sie aber deutlich senken, wenn Sie das System aus Festzuschuss, Bonusheft und Zahnzusatzversicherung verstehen.

Quellen: GOZ 2012 | Verbraucherzentrale NRW

2. Festzuschuss und Bonusheft: Was zahlt die Kasse?

Wer zahlt Zahnersatz? Bei den Zahnersatz Kosten übernimmt die Krankenkasse nie den vollen Betrag. Stattdessen zahlt die GKV einen Festzuschuss Zahnersatz, der sich am Befund orientiert, nicht an der gewählten Behandlung. Ob Sie sich für eine günstige Metallkrone oder eine teure Vollkeramikkrone entscheiden, der Kassenzuschuss bleibt gleich.

So funktioniert der Festzuschuss

Der Festzuschuss deckt 60 Prozent der Kosten für die sogenannte Regelversorgung ab. Die Regelversorgung ist die Standardlösung gemäß der Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Für eine zerstörte Zahnkrone wäre das beispielsweise eine Metallkrone. Der Festzuschuss für diesen Befund (Befund 1.1) beträgt ohne Bonusheft 239,03 Euro. Bei einer dreigliedrigen Brücke mit einem fehlenden Zahn (Befund 2.1) liegt er bei 552,96 Euro.

Wer sein Bonusheft regelmäßig führt, erhält mehr. Nach fünf Jahren lückenloser Vorsorge steigt der Zuschuss auf 70 Prozent, nach zehn Jahren auf 75 Prozent der Regelversorgungskosten. Haben Sie ein Jahr verpasst, ist nicht sofort alles verloren: Einmalig innerhalb des Zehn-Jahres-Zeitraums akzeptieren Kassen eine begründete Ausnahme. Zahnersatz ohne Bonusheft bedeutet also: nur 60 Prozent Festzuschuss statt bis zu 75 Prozent.

Regelversorgung, gleichartig, andersartig

Der Unterschied zwischen diesen drei Versorgungstypen bestimmt, wie hoch Ihr Eigenanteil ausfällt. Die Regelversorgung ist die Standardlösung: Hier deckt der Festzuschuss den größten Teil der Kosten. Eine gleichartige Versorgung nutzt denselben Behandlungstyp, aber in höherwertiger Ausführung, etwa eine keramikverblendete Metallkrone statt einer reinen Metallkrone. Der Festzuschuss bleibt unverändert, die Mehrkosten zahlen Sie privat. Bei einer andersartigen Versorgung wählen Sie einen komplett anderen Behandlungstyp, zum Beispiel ein Implantat statt einer Brücke. Auch hier bleibt der Festzuschuss gleich, die gesamte Behandlung wird jedoch privat nach GOZ abgerechnet.

Härtefallregelung

Die zentrale Frage bei Zahnersatz Kosten Krankenkasse lautet: Wie viel bleibt übrig? Liegt Ihr monatliches Bruttoeinkommen unter 1.582 Euro (Alleinstehende) oder unter 2.175,25 Euro (mit einem Angehörigen), greift die Härtefallregelung. Jeder weitere Angehörige erhöht die Grenze um 395,50 Euro. Im Härtefall übernimmt die Kasse 100 Prozent der Regelversorgungskosten. Für die teurere gleichartige oder andersartige Versorgung bleibt der Eigenanteil aber bestehen.

Quellen: KZBV | Verbraucherzentrale

3. Eigenanteil berechnen: drei Rechenbeispiele

Zahlen machen den Unterschied greifbar. Die folgenden drei Szenarien zeigen, wie hoch Zahnersatz Kosten Eigenanteil tatsächlich ausfallen und was eine Zahnzusatzversicherung daran ändern kann. Besonders die Zahnersatz Kosten Implantat verdeutlichen den Unterschied.

Beispiel 1: Vollkeramik-Krone für 1.200 Euro

Häufig gesucht: Zahnersatz einzelner Zahn Kosten. Sie benötigen eine Vollkeramikkrone auf einem zerstörten Zahn. Die Gesamtkosten betragen 1.200 Euro. Die Regelversorgung wäre eine Metallkrone, deshalb handelt es sich um eine gleichartige Versorgung. Der Festzuschuss (Befund 1.1) liegt ohne Bonusheft bei 239,03 Euro. Ihr Eigenanteil: 961 Euro. Das ist der Betrag, den Sie aus eigener Tasche zahlen.

Mit einer Zahnzusatzversicherung wie dem Allianz Mein Zahnschutz 90 (90 Prozent Erstattung, ab 13,15 Euro monatlich) sinkt dieser Eigenanteil im zweiten Versicherungsjahr auf rund 96 Euro. Die Versicherung übernimmt zusammen mit dem Festzuschuss den Rest. Dem stehen etwa 316 Euro an Beiträgen in zwei Jahren gegenüber. Bei einer Krone allein rechnet sich das also knapp, bei mehreren Behandlungen über die Jahre deutlich.

Beispiel 2: Implantat für 3.000 Euro

Ein Zahnimplantat mit Krone im Seitenzahnbereich kostet 3.000 Euro. Das ist eine andersartige Versorgung: Die Regelversorgung wäre eine Brücke, Sie wählen stattdessen ein Implantat. Selbst mit zehn Jahren Bonusheft und 75 Prozent Zuschuss auf die Regelversorgung erhalten Sie nur 691 Euro von der Kasse (Befund 2.1). Ihr Eigenanteil ohne Versicherung: 2.309 Euro.

Mit dem Allianz Mein Zahnschutz 100 (100 Prozent Erstattung, ab 17,47 Euro monatlich) sinkt der Eigenanteil ab dem vierten Versicherungsjahr auf 0 Euro, weil die Zahnstaffel dann unbegrenzt ist. Die Beiträge in vier Jahren summieren sich auf rund 839 Euro. Die Ersparnis gegenüber der Selbstzahlung beträgt damit 1.470 Euro. Beim Implantat zeigt die Zahnzusatzversicherung ihren größten Hebel.

Beispiel 3: Metallbrücke als Regelversorgung für 921,60 Euro

Hier wählen Sie die Standardlösung: Eine dreigliedrige Metallbrücke als Regelversorgung. Die Gesamtkosten betragen 921,60 Euro. Mit fünf Jahren Bonusheft (70 Prozent) zahlt die Kasse 645,12 Euro. Ihr Eigenanteil: 276,48 Euro.

Das ist ein vergleichsweise niedriger Betrag. Eine Zahnzusatzversicherung würde ihn weiter senken, doch die jährlichen Beiträge könnten den Vorteil schnell aufzehren. Dieses Beispiel zeigt ehrlich: Wer mit der Regelversorgung zufrieden ist und sein Bonusheft pflegt, braucht die Versicherung weniger dringend. Der Schutz zahlt sich vor allem dann aus, wenn Sie hochwertigen Zahnersatz oder Implantate bevorzugen.

Quellen: KZBV | Verbraucherzentrale | implantate.com

4. Eigenanteil senken: So hilft die Zahnzusatzversicherung

Eine Zahnzusatzversicherung übernimmt den Eigenanteil ganz oder teilweise. Die Erstattungssaetze variieren je nach Tarif zwischen 70 und 100 Prozent der Gesamtkosten abzueglich des Festzuschusses. Finanztip empfiehlt für Zahnersatz eine Erstattung von mindestens 90 Prozent, weil niedrigere Saetze bei teuren Behandlungen wie Implantaten zu wenig abfedern.

Tarife im Überblick: Basis, Mittel, Premium

Der Markt bietet Tarife für verschiedene Budgets und Absicherungswünsche. Die folgenden Beiträge zeigen den günstigsten Einstiegspreis. Der tatsächliche Beitrag hängt vom Einstiegsalter ab.

Tarif Erstattung ZE Beitrag (ab) Zahnstaffel J1/J2/J3
Allianz Mein Zahnschutz 75 75 % ab 8,43 EUR 1.000/1.500/2.000 EUR
Gothaer MediZ Smile 85 85 % ab 6,50 EUR 1.000/2.000/3.000 EUR
Allianz Mein Zahnschutz 90 90 % ab 13,15 EUR 1.000/2.000/3.000 EUR
Concordia ZAHN SORGLOS 100 100 % ab 17,98 EUR 1.500/3.000/4.500 EUR
Allianz Mein Zahnschutz 100 100 % ab 17,47 EUR 1.000/2.500/4.000 EUR
SDK ZAHN 70 70 % 13,49 EUR 700/1.400/2.100 EUR

Beim Basisschutz bietet der Allianz Mein Zahnschutz 75 mit ab 8,43 Euro einen günstigen Einstieg. Die 75-Prozent-Erstattung reicht für moderate Behandlungen, stößt bei Implantaten aber an Grenzen. Der SDK ZAHN 70 ist eine Alternative für alle, die wenige Gesundheitsfragen beantworten möchten: Er stellt nur eine einzige Frage zu fehlenden Zähnen und hat damit die niedrigste Einstiegshürde aller hier verglichenen Tarife.

Im Mittelfeld liegt der Gothaer MediZ Smile 85 mit 85 Prozent Erstattung ab 6,50 Euro. Wer die empfohlene 90-Prozent-Schwelle erreichen möchte, findet im Allianz Mein Zahnschutz 90 (ab 13,15 Euro) den bekanntesten Vertreter. Dieser Tarif war in den Rechenbeispielen der Kronenschutz: Von 961 Euro Eigenanteil auf 96 Euro.

Maximale Absicherung bieten der Allianz Mein Zahnschutz 100 (ab 17,47 Euro) und die Concordia ZAHN SORGLOS 100 (ab 17,98 Euro). Die Concordia hat die höchste Zahnstaffel im ersten Jahr (1.500 Euro statt 1.000 Euro), erstattet Zahnbehandlungen ohne Limit und stellt nur drei Gesundheitsfragen. Das senkt die Einstiegshuerde besonders für Versicherte mit Vorerkrankungen.

Zahnstaffel und richtiger Zeitpunkt

In den ersten Versicherungsjahren begrenzt die Zahnstaffel die maximale Erstattung. Planen Sie also eine teure Behandlung, sollten Sie die Versicherung rechtzeitig abschließen, idealerweise mehrere Jahre vor dem erwarteten Bedarf. Entscheidend ist: Die Versicherung muss vor einer angeratenen Behandlung bestehen. Sobald der Zahnarzt eine Behandlung empfohlen hat, lehnen die meisten Tarife die Leistung für genau diese Behandlung ab. Wer Zahnersatz im Nachhinein versichern möchte, hat bei den meisten Anbietern keine Chance mehr.

Quellen: KZBV

5. Zahnersatz im Ausland: Sparoption mit Risiken

Viele Patienten suchen nach Zahnersatz Ungarn Erfahrungen, wenn der Eigenanteil mehrere tausend Euro beträgt. Zahnbehandlungen in Ungarn, Polen oder der Tuerkei können deutlich günstiger sein als in Deutschland. Gerade bei Implantaten locken Einsparungen von 30 bis 70 Prozent gegenüber deutschen Preisen.

Die Krankenkasse zahlt auch bei Behandlungen im EU-Ausland den regulaeren Festzuschuss. Der Antrag laeuft über den Heil- und Kostenplan, den ein deutscher Zahnarzt erstellt. Die Abrechnung erfolgt anschließend mit der Kasse. Ausserhalb der EU, etwa in der Tuerkei, gelten abweichende Regeln, und die Erstattung ist nicht garantiert.

Wer eine Zahnzusatzversicherung hat, sollte vor der Reise prüfen, ob der Tarif Auslandsbehandlungen abdeckt. Manche Versicherer erstatten nur innerhalb der EU, andere schließen Auslandsbehandlungen vollständig aus. Nachbesserungen sind bei Auslandsbehandlungen ebenfalls ein Thema: Wenn Komplikationen auftreten, müssen Sie entweder erneut ins Ausland reisen oder die Korrektur in Deutschland selbst bezahlen. Die vermeintliche Ersparnis kann dadurch schnell schrumpfen. Grundsätzlich gilt: Je komplexer die Behandlung, desto höher das Risiko bei einer Auslandslösung.

Quellen: KZBV

6. Heil- und Kostenplan richtig nutzen

Bevor eine Zahnersatzbehandlung beginnt, muss der Zahnarzt einen Heil- und Kostenplan (HKP) erstellen. Dieses Dokument listet den Befund, die geplante Versorgung und die voraussichtlichen Kosten auf. Sie reichen den HKP bei Ihrer Krankenkasse ein, die den Festzuschuss berechnet und genehmigt. Erst nach dieser Genehmigung sollten Sie mit der Behandlung starten.

Holen Sie vor der Entscheidung zwei bis drei Kostenvoranschlaege bei verschiedenen Zahnärzten ein. Die Preisunterschiede können erheblich sein, weil das Honorar vom GOZ-Steigerungsfaktor abhängt. Der Durchschnitt liegt bei Faktor 2,3. Steigerungen bis Faktor 3,5 sind üblich, darüber braucht der Zahnarzt eine gesonderte schriftliche Vereinbarung mit Ihnen. Ein zweiter Kostenvoranschlag zeigt, ob der Steigerungsfaktor Ihres Zahnarztes im üblichen Rahmen liegt.

Nutzen Sie auch das Recht auf eine kostenlose Zweitmeinung. Ihre Krankenkasse kann Ihnen einen Beratungszahnarzt vermitteln, der den HKP unabhängig prüft. Gerade bei teuren Versorgungen wie Implantaten oder umfangreichen Brücken kann eine Zweitmeinung mehrere hundert Euro Unterschied bedeuten.

Wenn Sie eine Zahnzusatzversicherung haben, reichen Sie den genehmigten HKP auch dort ein. Die Versicherung berechnet auf dieser Basis die Erstattung. Achten Sie darauf, die Behandlung erst zu beginnen, wenn beide Genehmigungen, von der Kasse und von der Versicherung, vorliegen.

Quellen: KZBV | Verbraucherzentrale NRW

7. Fazit: Eigenanteil senken, Kosten absichern

Zahnersatz Kosten bewegen sich zwischen wenigen hundert Euro für eine einfache Metallkrone und mehreren tausend Euro für ein Implantat. Die Krankenkasse übernimmt mit dem Festzuschuss nur einen Teil, der Rest bleibt als Eigenanteil bei Ihnen. Wer sein Bonusheft über Jahre pflegt, erhöht den Zuschuss schrittweise von 60 auf 75 Prozent. Das hilft, reicht bei hochwertiger Versorgung aber selten aus.

Den größten Hebel bietet eine Zahnzusatzversicherung mit mindestens 90 Prozent Erstattung. Im Rechenbeispiel sank der Eigenanteil für eine Vollkeramikkrone von 961 Euro auf 96 Euro, für ein Implantat von 2.309 Euro auf null. Entscheidend ist, früh genug abzuschließen: Die Zahnstaffel begrenzt die Leistung in den ersten Jahren, und nach einer angeratenen Behandlung nehmen die meisten Tarife das Risiko nicht mehr an. Lassen Sie sich einen Heil- und Kostenplan erstellen und vergleichen Sie damit konkrete Tarife, bevor Sie sich für eine Versorgung entscheiden.

Was eine Zahnzusatzversicherung genau erstattet und welche Leistungsbereiche abgedeckt sind, erklärt unser Ratgeber Was zahlt die Zahnzusatzversicherung? Leistungen im Überblick . Wie ZZV-Erstattungen speziell für Zahnersatz funktionieren, zeigt unser Ratgeber Zahnzusatzversicherung für Zahnersatz: Was zahlt sie wirklich? .

Einen vollständigen Vergleich mit Kosten nach Altersgruppen bietet unser Ratgeber Was kostet eine Zahnzusatzversicherung? .

8. Häufige Fragen

Die gesetzliche Krankenkasse zahlt einen befundbezogenen Festzuschuss, der 60 Prozent der Regelversorgungskosten abdeckt. Bei einer Zahnkrone (Befund 1.1) sind das 239,03 Euro ohne Bonusheft.

Der Festzuschuss ist unabhängig davon, welche Versorgung Sie wählen. Ob günstige Metallkrone oder teure Vollkeramik, der Kassenzuschuss bleibt gleich. Mit fünf Jahren Bonusheft steigt er auf 70 Prozent, mit zehn Jahren auf 75 Prozent.

Prüfen Sie Ihr Bonusheft und lassen Sie sich einen Heil- und Kostenplan erstellen, bevor Sie sich für eine Versorgung entscheiden.

Der Festzuschuss für eine Zahnkrone bei weitgehender Zerstörung (Befund 1.1) beträgt ohne Bonusheft 239,03 Euro. Mit fünf Jahren Bonus steigt er auf 278,87 Euro, mit zehn Jahren auf 298,79 Euro.

Dieser Betrag deckt bei der Regelversorgung (Metallkrone für rund 398 Euro) einen großen Teil der Kosten. Wählen Sie eine Vollkeramikkrone für 800 bis 1.600 Euro, bleibt der Festzuschuss gleich, und der Eigenanteil steigt entsprechend.

Vergleichen Sie Angebote mehrerer Zahnärzte, denn die Preise für dasselbe Material können je nach Praxis und Region erheblich variieren.

Ja, bei der Härtefallregelung übernimmt die Krankenkasse 100 Prozent der Regelversorgungskosten. Alleinstehende mit einem monatlichen Bruttoeinkommen unter 1.582 Euro haben Anspruch darauf.

Wichtig: Die Härtefallregelung gilt nur für die Regelversorgung. Wählen Sie eine hochwertigere Lösung wie eine Keramikkrone oder ein Implantat, müssen Sie die Mehrkosten selbst tragen. Auch mit Bonusheft und Härtefall bleibt bei gleichartiger oder andersartiger Versorgung ein Eigenanteil.

Fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach, ob Sie die Voraussetzungen für die Härtefallregelung erfüllen, bevor der Heil- und Kostenplan erstellt wird.

Eine Zahnzusatzversicherung erstattet je nach Tarif 70 bis 100 Prozent der Kosten abzueglich des Festzuschusses. Bei einer Vollkeramikkrone für 1.200 Euro kann der Eigenanteil mit einem 90-Prozent-Tarif von 961 Euro auf rund 96 Euro sinken.

Die Erstattung ist in den ersten Jahren durch die Zahnstaffel begrenzt. Je nach Tarif stehen im ersten Jahr nur 700 bis 1.500 Euro zur Verfügung. Nach drei bis vier Jahren entfällt diese Begrenzung bei den meisten Anbietern.

Schließen Sie die Versicherung ab, bevor eine Behandlung angeraten wird. Wer bereits einen offenen Befund hat, erhält für diese Behandlung in der Regel keine Leistung mehr.

Die Regelversorgung ist die Standardbehandlung, die der Gemeinsame Bundesausschuss für einen bestimmten Befund festgelegt hat. Bei einem zerstörten Zahn wäre das zum Beispiel eine Metallkrone, bei einer Zahnlücke eine Metallbrücke.

Der Festzuschuss der Krankenkasse orientiert sich an den Kosten dieser Standardlösung. Wer eine hochwertigere gleichartige Versorgung oder eine andersartige Versorgung wie ein Implantat wählt, erhält denselben Festzuschuss, trägt aber die Mehrkosten privat.

Lassen Sie sich vom Zahnarzt den Unterschied zwischen Regelversorgung und gewünschter Behandlung im Heil- und Kostenplan erklären. So sehen Sie genau, welchen Anteil Sie selbst bezahlen.

Der beste Zeitpunkt ist, bevor Zahnprobleme auftreten oder eine Behandlung empfohlen wird. Die meisten Tarife schließen Leistungen für bereits angeratene Behandlungen aus.

Durch die Zahnstaffel stehen im ersten Versicherungsjahr oft nur 700 bis 1.500 Euro zur Verfügung. Wer in zwei bis drei Jahren eine größere Behandlung erwartet, sollte jetzt abschließen, damit die Staffelbegrenzung bis dahin entfallen ist. Finanztip raet zu einem Tarif mit mindestens 90 Prozent Erstattung für Zahnersatz.

Prüfen Sie den Zustand Ihrer Zähne beim nächsten Kontrolltermin und schließen Sie die Versicherung ab, solange keine Behandlung ansteht.

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