3. Eigenanteil berechnen: Beispielrechnungen
Kassenzuschuss-Tabellen sind hilfreich, aber abstrakt. Was Sie wirklich wissen möchten: Was bleibt am Ende bei mir hängen? Zwei Beispielrechnungen machen den Eigenanteil bei Zahnimplantaten greifbar.
Beispiel 1: Einzelimplantat im Backenzahnbereich
Eine Patientin benötigt ein Einzelimplantat mit Krone für einen fehlenden Backenzahn. Der Zahnarzt erstellt einen Heil- und Kostenplan über 2.200 Euro. Die Kosten setzen sich zusammen aus dem Implantatkörper (75 bis 400 Euro), dem Zahnarzthonorar nach GOZ (500 bis 1.500 Euro), der Prothetik mit Krone und Abutment (500 bis 1.500 Euro) und den Laborkosten (300 bis 800 Euro). Detaillierte Kostenbeispiele finden Sie in unserem Ratgeber
Einzelzahnimplantat Kosten
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Kostenübersicht Einzelimplantat
| Implantatkörper |
75–400 € |
| Zahnarzthonorar (GOZ) |
500–1.500 € |
| Krone und Aufbauteil |
500–1.500 € |
| Laborkosten |
300–800 € |
| Gesamtkosten: |
1.650–2.800 € |
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Mit Zahnzusatzversicherung erstattungsfähig
Die folgende Tabelle zeigt, wie sich der Eigenanteil je nach Bonusheft-Status verändert.
Selbst mit zehn Jahren lückenlosem Bonusheft bleibt ein Eigenanteil von über 1.500 Euro. Die Krankenkasse deckt in diesem Beispiel rund 31 Prozent der Gesamtkosten. Den Rest tragen Sie selbst.
Beispiel 2: Implantat mit Knochenaufbau
Bei einem Patienten reicht der Kieferknochen nicht aus, um das Implantat stabil zu verankern. Ein Knochenaufbau ist nötig, der die Gesamtkosten auf 3.800 Euro erhöht. Der Knochenaufbau allein kann zwischen 175 und 1.300 Euro kosten, ein Sinuslift im Oberkiefer sogar 200 bis 1.500 Euro.
In diesem Fall deckt der Kassenzuschuss nur noch rund 15 Prozent der Gesamtkosten. Der Eigenanteil übersteigt 3.000 Euro. Den Knochenaufbau übernimmt die Krankenkasse nicht, da er nicht zur Regelversorgung gehört. Wer diesen Betrag nicht auf einmal aufbringen kann, sollte sich frühzeitig über
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Heil- und Kostenplan: Pflicht vor Behandlungsbeginn
Bevor Ihr Zahnarzt mit der Implantation beginnen darf, muss er einen Heil- und Kostenplan (HKP) erstellen und bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Erst nach Genehmigung steht fest, welchen Kassenzuschuss Sie erhalten. Starten Sie die Behandlung ohne genehmigten HKP, riskieren Sie den Verlust des gesamten Zuschusses.
Nutzen Sie den HKP auch als Vergleichsgrundlage: Sie haben das Recht, eine Zweitmeinung bei einem anderen Zahnarzt einzuholen und die Kostenvoranschläge gegenüberzustellen.
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Wichtig: Behandlung nur mit genehmigtem HKP starten
Beginnen Sie die Implantat-Behandlung niemals ohne genehmigten Heil- und Kostenplan:
- Ohne Genehmigung verlieren Sie den kompletten Kassenzuschuss (553 bis 691 Euro)
- Die Krankenkasse zahlt nachträglich nichts, wenn der HKP nicht vorher eingereicht wurde
- Reichen Sie den HKP ein und warten Sie die Genehmigung ab, bevor Ihr Zahnarzt mit der Behandlung beginnt
Quellen:
KZBV
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implantate.com