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Zahnzusatzversicherung Kinder: KFO sinnvoll absichern

Schutz für gerade Zähne ohne Kostenfalle

40 % der 8- bis 9-Jährigen brauchen eine Zahnspange: Ab 17 Euro monatlich decken gute Tarife bis zu 100 % der Kosten.

Das Wichtigste in Kürze

  • check Rund 40 Prozent der 8- bis 9-Jährigen haben behandlungsbedürftige Zahnfehlstellungen, mehr als die Hälfte davon fällt in KIG 1 oder 2 ohne Anspruch auf Kassenleistung.
  • check Eine Zahnspange kostet je nach Typ zwischen 1.500 und 6.500 Euro, bei KIG 1-2 tragen Eltern den gesamten Eigenanteil selbst.
  • check Gute Tarife erstatten bis zu 100 Prozent der Kosten ab rund 17 Euro monatlich, auch ohne Wartezeit und teils ohne Gesundheitsfragen.
  • check Der optimale Zeitpunkt für den Abschluss liegt ab dem 3. Lebensjahr, damit die Jahresstaffel bei Behandlungsbeginn durchlaufen ist.
Zahnzusatzversicherung Kinder: KFO sinnvoll absichern
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Inhaltsverzeichnis

1. Warum brauchen Kinder eine ZZV für Kieferorthopädie?

Schiefe Zähne gehören zu den häufigsten Befunden im Kindesalter. Laut der 6. Deutschen Mundgesundheitsstudie (DMS 6) haben rund 40 Prozent der 8- bis 9-Jährigen behandlungsbedürftige Zahnfehlstellungen. Eine Zahnzusatzversicherung für Kinder mit Kieferorthopädie schließt genau die Lücke, die viele Eltern erst beim Kieferorthopäden bemerken: Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten nur in bestimmten Fällen.

Die GKV stuft den Schweregrad einer Fehlstellung nach sogenannten kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) ein. Nur bei KIG 3 bis 5 zahlt die Kasse. Bei KIG 1 und 2, also leichten bis mittleren Fehlstellungen, tragen Eltern die gesamten Kosten selbst. Das betrifft laut DMS 6 rund 58 Prozent der betroffenen Kinder.

Konkret bedeutet das: Eine herausnehmbare Zahnspange kostet zwischen 1.500 und 2.000 Euro, festsitzende Metallbrackets liegen bei 2.200 bis 2.800 Euro. Wer Keramikbrackets oder Aligner möchte, zahlt deutlich mehr. Ohne Zahnzusatzversicherung bleibt dieser Betrag vollständig bei den Eltern. Eine Zahnzusatzversicherung für Kinder ist deshalb besonders dann sinnvoll, wenn Sie die Kosten einer möglichen Zahnspange nicht allein tragen möchten.

Einen Überblick über alle Zielgruppen und welche Absicherung jeweils passt finden Sie im Ratgeber Zahnzusatzversicherung nach Alter und Zielgruppe .

Quellen: DGKFO (DMS 6) | AOK

2. KIG-Stufen: Wann zahlt die Krankenkasse?

Die kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) bestimmen, ob die gesetzliche Krankenkasse die Behandlung Ihres Kindes bezahlt. Der Kieferorthopäde stuft die Fehlstellung bei der Erstuntersuchung in eine von fünf Gruppen ein.

Die folgende Tabelle zeigt die KIG-Stufen, ihre Bedeutung und die GKV-Leistung im Überblick.

KIG-Stufe Schweregrad GKV-Leistung
KIG 1 Leichte Fehlstellung Keine Kassenleistung
KIG 2 Geringe Fehlstellung Keine Kassenleistung
KIG 3 Ausgeprägte Fehlstellung GKV übernimmt Regelversorgung
KIG 4 Stark ausgeprägt GKV übernimmt Regelversorgung
KIG 5 Extrem stark ausgeprägt GKV übernimmt Regelversorgung

Die Verteilung unter betroffenen Kindern laut DMS 6: Rund 10 Prozent fallen in KIG 3, etwa 25,5 Prozent in KIG 4 und 5 Prozent in KIG 5. Die übrigen 58 Prozent landen in KIG 1 oder 2 und erhalten keine Kassenleistung.

Auch bei KIG 3 bis 5 übernimmt die GKV nicht alles. Eltern müssen zunächst 20 Prozent der Behandlungskosten vorstrecken. Bei einem Geschwisterkind, das gleichzeitig in KFO-Behandlung ist, sinkt dieser Anteil auf 10 Prozent. Nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung erstattet die Kasse den vorgestreckten Betrag zurück. Bei einer Regelversorgung von 2.800 Euro bedeutet das: 560 Euro vorfinanzieren.

Mehrkosten für ästhetische Alternativen wie Keramikbrackets oder Aligner übernimmt die GKV nicht, auch nicht bei KIG 3 bis 5. Genau hier setzt eine Zahnzusatzversicherung mit Kieferorthopädie an: Sie deckt sowohl die Behandlung bei KIG 1 und 2 als auch die Mehrkosten bei höheren KIG-Stufen ab.

Quellen: AOK | DGKFO

3. Was kostet eine Zahnspange für Kinder?

Die Kosten einer Zahnspange hängen vom Typ und Material ab. Die folgende Tabelle zeigt die gängigen Varianten mit ihren Preisspannen und der GKV-Beteiligung.

Zahnspangen-Typ Kosten GKV-Beteiligung
Herausnehmbare Spange 1.500–2.000 EUR Ja (bei KIG 3–5)
Festsitzende Metallbrackets 2.200–2.800 EUR Ja (bei KIG 3–5)
Kombination (herausnehmbar + fest) 2.700–3.700 EUR Teilweise (Regelversorgung)
Keramik-/Kunststoffbrackets 5.000–6.500 EUR Nein (Mehrkosten)
Aligner (transparente Schienen) 2.800–5.800 EUR Nein
Lingualtechnik (innenliegend) 8.000–8.900 EUR Nein

Der Unterschied wird an zwei Rechenbeispielen deutlich. Im ersten Fall trägt ein Kind mit KIG 3 eine festsitzende Zahnspange als Regelversorgung. Die Gesamtkosten betragen 2.500 Euro. Die GKV übernimmt 80 Prozent, also 2.000 Euro. Eltern strecken 500 Euro vor und bekommen diesen Betrag nach Abschluss der Behandlung zurück. Die tatsächlichen Kosten liegen bei null Euro, solange keine Extras gewünscht werden.

Anders sieht es bei KIG 2 aus. Wünschen sich Eltern für ihr 13-jähriges Kind Aligner, zahlt die GKV nichts. Die Gesamtkosten von 4.500 Euro bleiben komplett bei der Familie. Mit der Allianz Mein Zahnschutz 100 erstattet die Versicherung bis zu 3.000 Euro (KFO-Limit Kinder). Es verbleiben 1.500 Euro Eigenanteil. Die Kosten einer Zahnzusatzversicherung für Kinder mit Kieferorthopädie stehen so in einem klaren Verhältnis zur möglichen Erstattung.

Ein drittes Szenario: herausnehmbare Spange bei KIG 2 für ein 9-jähriges Kind, Gesamtkosten 1.800 Euro. Die DKV KombiMed Zahn Z100+PLS erstattet bis zu 2.000 Euro für Kinder. In diesem Fall übernimmt die Versicherung die vollen 1.800 Euro. Die Eltern zahlen nichts für die Behandlung selbst.

Quellen: AOK | KZBV

4. Worauf beim Tarif-Vergleich achten?

Die beste Zahnzusatzversicherung für Kinder mit Kieferorthopädie zu finden, erfordert einen genauen Blick auf drei Faktoren: die KFO-Erstattungsquote, das maximale KFO-Budget und die Gesundheitsfragen im Antrag.

Die folgende Tabelle vergleicht vier Tarife, die KFO-Leistungen für Kinder enthalten.

Tarif Monatspreis (0–20 J.) KFO-Erstattung Kinder KFO-Limit KFO-Gesundheitsfrage
DFV Zahnschutz Exklusiv 100 17,80 EUR 100 % (KIG 1–5) Kein separates Limit Nein
Allianz Mein Zahnschutz 100 17,47 EUR 100 % (KIG 1–5) Max. 3.000 EUR Ja
DKV KombiMed Z100+PLS 16,76 EUR 100 % (<18 J.) Max. 2.000 EUR Ja
Württembergische Premium 100 26,83 EUR 100 % (<18 J.) Max. 3.000 EUR Ja

Ein häufiger Irrtum betrifft den Sofortschutz-Tarif der Bayerischen (ZAHN Smart + Sofort). Dieser Tarif kostet 34,70 Euro monatlich für Kinder, enthält jedoch keine KFO-Erstattung. Weder für Kinder noch für Erwachsene. Wer diesen Tarif für die Zahnspange abschließt, zahlt umsonst.

KFO-Gesundheitsfragen: Der entscheidende Unterschied

Die Allianz fragt im Antrag explizit, ob eine KFO-Behandlung durchgeführt wird oder angeraten ist. Antworten Eltern mit Ja, lehnt die Versicherung den KFO-Schutz ab. Das gilt auch für die DKV und die Württembergische. Der DFV Zahnschutz Exklusiv 100 stellt keine KFO-spezifische Gesundheitsfrage. Lediglich eine allgemeine Frage nach vorhandenem Zahnersatz. Für Eltern, die eine Zahnzusatzversicherung für Kinder ohne Gesundheitsfragen zur Kieferorthopädie suchen, ist das ein relevanter Vorteil.

Achten Sie beim Zahnzusatzversicherung Kinder Kieferorthopädie Vergleich auch auf die Jahresstaffeln. Im ersten Versicherungsjahr begrenzen alle Tarife die Erstattung. Der DFV erstattet im ersten Jahr bis 1.750 Euro, die Allianz bis 1.000 Euro. Erst ab dem vierten oder fünften Jahr entfällt die Begrenzung.

Quellen: Stiftung Warentest

5. Bereits beim Kieferorthopäden, was jetzt?

Der Kieferorthopäde hat bereits eine Zahnspange empfohlen oder die Behandlung läuft. Viele Eltern fragen sich jetzt, ob sich eine Zahnzusatzversicherung für Kinder bei laufender Behandlung noch lohnt. Die kurze Antwort: Für die aktuelle KFO-Behandlung in den meisten Fällen nicht.

Angeraten, laufend oder abgeschlossen: Wo liegt der Unterschied?

Versicherer unterscheiden drei Zustände. Wurde eine Behandlung vom Zahnarzt oder Kieferorthopäden empfohlen (angeraten), gilt sie als bekannter Schaden. Die meisten Tarife, darunter Allianz, DKV und Württembergische, fragen im Antrag gezielt danach und schließen die KFO-Leistung aus, wenn Eltern mit Ja antworten. Läuft die Behandlung bereits, greift dieser Ausschluss ebenfalls. Ist die Behandlung abgeschlossen und der Retainer sitzt, kann ein neuer Antrag ohne Einschränkung gestellt werden.

Sofortschutz-Tarife: Nischenlösung mit Einschränkungen

Manche Tarife werben mit Sofortschutz, also Leistung ohne Wartezeit auch bei laufender Behandlung. Die Bayerische ZAHN Smart + Sofort etwa leistet bis zu 1.500 Euro in 24 Monaten für bereits angeratene Behandlungen. Dieser Sofortschutz gilt allerdings nur für Zahnersatz. Kieferorthopädie ist explizit ausgeschlossen. Der Tarif kostet 34,70 Euro monatlich für Kinder und bietet trotzdem keinen KFO-Schutz. Das macht ihn für Eltern mit KFO-Bedarf ungeeignet.

Sonderfall: Nichtanlage bleibender Zähne

Bei ca. 2 bis 8 Prozent der Bevölkerung fehlen ein oder mehrere bleibende Zähne von Geburt an (Hypodontie). Betroffene Kinder brauchen oft eine Kombination aus KFO-Behandlung und späterem Zahnersatz wie Implantaten oder Brücken. Die Versorgung kostet je fehlendem Zahn zwischen 2.000 und 4.000 Euro. Eine frühzeitig abgeschlossene Zahnzusatzversicherung deckt hier sowohl die kieferorthopädische Vorbehandlung als auch den späteren Zahnersatz ab, sofern die Diagnose erst nach Vertragsschluss erfolgt.

Quellen: Verbraucherzentrale

6. Ab wann sollten Eltern eine ZZV abschließen?

Der optimale Zeitpunkt für den Abschluss einer Zahnzusatzversicherung für Kinder liegt ab dem 3. Lebensjahr, wenn das Milchgebiss vollständig ist. Spätestens vor dem 6. Lebensjahr sollte der Vertrag stehen. Der Grund: Die optimale Phase für kieferorthopädische Behandlungen beginnt mit dem Wechselgebiss, also zwischen dem 9. und 13. Lebensjahr. Frühbehandlungen bei bestimmten Diagnosen wie einem Kreuzbiss starten bereits ab dem 6. bis 8. Lebensjahr.

Wer ab dem 3. Lebensjahr einen Tarif wie den DFV Zahnschutz Exklusiv 100 abschließt, hat bei Behandlungsbeginn mit 9 Jahren bereits sechs Versicherungsjahre hinter sich. Die Jahresstaffel ist dann vollständig durchlaufen und die Erstattung unbegrenzt. Bei der Allianz entfällt die Begrenzung ab dem 4. Versicherungsjahr.

Keiner der vier verglichenen KFO-Tarife hat eine allgemeine Wartezeit. Der Schutz beginnt sofort nach Vertragsschluss. Die Zahnzusatzversicherung für Kinder ohne Wartezeit gibt es also bei allen genannten Anbietern. Entscheidend ist die Jahresstaffel, nicht eine klassische Wartezeit.

Ein Merksatz für Eltern: Wer wartet, bis der Kieferorthopäde eine Zahnspange empfiehlt, hat für diese Behandlung in der Regel keinen Versicherungsschutz mehr. Die private Zahnzusatzversicherung für Kieferorthopädie bei Kindern muss vor der Diagnose bestehen. Jedes Jahr, das Sie ab dem 3. Lebensjahr versichern, bringt Ihnen nicht nur KFO-Schutz, sondern auch Leistungen für Prophylaxe, Zahnbehandlungen und möglichen Zahnersatz.

Quellen: KZBV | DGKFO

7. Fazit: Früh abschließen spart Tausende Euro

Eine Zahnzusatzversicherung für Kinder mit Kieferorthopädie lohnt sich vor allem in zwei Szenarien: wenn Ihr Kind in KIG 1 oder 2 fällt und die GKV keinen Cent übernimmt, oder wenn Sie bei KIG 3 bis 5 ästhetische Alternativen wie Keramikbrackets oder Aligner wünschen. In beiden Fällen stehen schnell mehrere Tausend Euro Eigenanteil im Raum.

Schließen Sie den Vertrag ab dem 3. Lebensjahr ab, bevor eine Diagnose im Raum steht. So ist die Jahresstaffel bei Behandlungsbeginn durchlaufen und die Gesundheitsfragen kein Hindernis. Vergleichen Sie Tarife gezielt nach KFO-Erstattung, KFO-Limit und Gesundheitsfragen, nicht nach der Gesamtnote bei Stiftung Warentest. KFO-Leistungen fließen dort meist nicht in die Bewertung ein.

Wenn Sie mehrere Kinder oder die ganze Familie absichern möchten, zeigt der Ratgeber Zahnzusatzversicherung für Familien im Vergleich , wie sich Einzel-Tarife sinnvoll kombinieren lassen.

8. Häufige Fragen

Ja, besonders bei KIG 1 und 2. Die gesetzliche Krankenkasse zahlt bei diesen Stufen nichts, obwohl rund 58 Prozent der betroffenen Kinder dort eingestuft werden.

Eine festsitzende Zahnspange kostet zwischen 2.200 und 2.800 Euro, Aligner sogar bis 5.800 Euro. Bei KIG 3 bis 5 übernimmt die GKV zwar die Regelversorgung, aber keine Mehrkosten für Keramik oder unsichtbare Varianten.

Prüfen Sie vor dem ersten Besuch beim Kieferorthopäden, ob ein Tarif mit KFO-Leistung für Ihr Kind infrage kommt. Nach einer Diagnose ist der Abschluss für diese Behandlung meist nicht mehr möglich.

Gute KFO-Tarife für Kinder kosten zwischen 16,76 und 26,83 Euro pro Monat. Der günstigste Tarif im Vergleich ist die DKV KombiMed Zahn Z100+PLS mit 16,76 Euro monatlich.

Der Preis allein sagt wenig über die Leistung. Die DKV erstattet maximal 2.000 Euro für KFO bei Kindern, während die Allianz und Württembergische bis zu 3.000 Euro übernehmen. Der DFV Exklusiv 100 hat kein separates KFO-Limit, kostet aber 17,80 Euro.

Vergleichen Sie die Tarife anhand von KFO-Limit, Jahresstaffel und Gesundheitsfragen, nicht nur anhand des Monatsbeitrags.

Für die bereits empfohlene Behandlung in der Regel nicht. Die meisten Tarife, darunter Allianz, DKV und Württembergische, fragen im Antrag gezielt nach angeratener Kieferorthopädie und schließen die KFO-Leistung bei Ja aus.

Der DFV Zahnschutz Exklusiv 100 stellt keine KFO-spezifische Gesundheitsfrage. Er fragt nur nach vorhandenem Zahnersatz. Ob er bei bereits bekanntem KFO-Bedarf dennoch die Behandlung erstattet, hängt vom konkreten Antrag ab.

Sprechen Sie im Zweifel vor dem Antrag mit dem Versicherer und schildern Sie die Situation Ihres Kindes offen.

Ja. Keiner der vier verglichenen KFO-Tarife (DFV, Allianz, DKV, Württembergische) hat eine allgemeine Wartezeit. Der Versicherungsschutz beginnt ab dem Tag des Vertragsschlusses.

Statt einer klassischen Wartezeit begrenzen alle Tarife die Erstattung in den ersten Jahren über Jahresstaffeln. Die Allianz etwa erstattet im ersten Jahr maximal 1.000 Euro, der DFV bis 1.750 Euro. Erst ab dem vierten oder fünften Versicherungsjahr entfällt diese Begrenzung.

Schließen Sie möglichst früh ab, damit die Staffel bei Behandlungsbeginn durchlaufen ist. Ab dem 3. Lebensjahr ist der ideale Zeitpunkt.

Das kommt auf den Tarif an. Die Allianz fragt explizit, ob eine KFO-Behandlung angeraten oder in Planung ist. Bei Ja schließt sie die KFO-Leistung aus. Ähnlich verfahren DKV und Württembergische.

Der DFV Zahnschutz Exklusiv 100 stellt keine KFO-spezifische Gesundheitsfrage, sondern nur eine allgemeine Frage nach vorhandenem Zahnersatz. Das ist ein Vorteil für Eltern, die sich vor einer möglichen Diagnose absichern möchten.

Lesen Sie die Gesundheitsfragen jedes Tarifs genau, bevor Sie den Antrag stellen. Falsche Angaben können im Leistungsfall zur Kündigung des Vertrags führen.

KIG steht für kieferorthopädische Indikationsgruppen und reicht von Stufe 1 (leicht) bis 5 (extrem). Die gesetzliche Kasse übernimmt die Regelversorgung nur bei KIG 3, 4 und 5, und auch nur für Kinder bis 18 Jahre.

Bei KIG 1 und 2 gibt es keine Kassenleistung. Das betrifft rund 58 Prozent aller Kinder mit behandlungsbedürftigen Fehlstellungen. Auch bei KIG 3 bis 5 tragen Eltern zunächst 20 Prozent als Eigenanteil, den sie nach Abschluss zurückbekommen.

Lassen Sie sich die KIG-Einstufung Ihres Kindes vom Kieferorthopäden erklären, bevor Sie über eine Behandlung entscheiden.

Ab dem 3. Lebensjahr, wenn das Milchgebiss vollständig ist. Spätestens vor dem 6. Geburtstag sollte der Vertrag stehen.

Die typische KFO-Behandlung beginnt in der Wechselgebissphase zwischen dem 9. und 13. Lebensjahr. Wer mit 3 Jahren abschließt, hat bis dahin sechs oder mehr Versicherungsjahre. Die Jahresstaffel ist durchlaufen und die Erstattung nicht mehr begrenzt. Frühbehandlungen bei Diagnosen wie Kreuzbiss starten bereits ab 6 bis 8 Jahren.

Warten Sie nicht auf den ersten Zahnarztbesuch mit KFO-Befund. Dann ist es für den Versicherungsschutz dieser Behandlung oft zu spät.

Bei Nichtanlage (Hypodontie) fehlen ein oder mehrere bleibende Zähne von Geburt an. Das betrifft ca. 2 bis 8 Prozent der Bevölkerung und erfordert oft eine Kombination aus KFO-Behandlung und späterem Zahnersatz.

Die Versorgung kostet je fehlendem Zahn zwischen 2.000 und 4.000 Euro, etwa für ein Implantat oder eine Brücke. Eine frühzeitig abgeschlossene ZZV deckt sowohl die kieferorthopädische Vorbehandlung als auch den Zahnersatz ab, sofern die Diagnose nach Vertragsschluss gestellt wird.

Wenn Nichtanlagen in Ihrer Familie bekannt sind, schließen Sie die Versicherung möglichst früh ab, idealerweise ab dem 3. Lebensjahr.

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